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Neben der Zertifizierung gemäß DIN 14675 müssen Fachfirmen auch ein geeignetes Qualitätsmanagement nachweisen. Als Nachweis ist beispielsweise ein Zertifikat ausreichend, wenn es von einer nach DIN EN ISO/IEC 17021-1 akkreditierten Stelle ausgestellt wurde. TÜV Hessen ist eine akkreditierte Stelle. Zudem sind Planer für BMA oder SAA dazu verpflichtet, ein geeignetes Qualitätsmanagement (Nachweis: Vorlage einer dokumentierten Information) vorzuweisen.
Auch für die Eigenwartung der Brandmeldeanlagen größerer Firmen ist die Zertifizierung erforderlich.
TÜV Hessen ist für die Zertifizierung von Fachfirmen für Brandmeldeanlagen oder Sprachalarmanlagen von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert.
Eine Aufstellung unserer Kunden finden Sie über unser Kundenregister (Managementsysteme).
Der Verband akkreditierter Zertifizierungstellen e.V. (VAZ) ist Eigentümer des Zertifizierungsprogrammes "ARGE DIN 14675". Die ARGE DIN 14675 im VAZ übernimmt alle Rechte und Pflichten zur Aufrechterhaltung und Pflege. Das Programm wurde von der DAkkS bestätigt.
Wie lange ist die Zertifizierung gültig?
Nach erfolgreichem Zertifizierungs-Verfahren ist das Zertifikat vier Jahre gültig mit einem Überwachungsaudit nach zwei Jahren. Die Zertifizierung ist für folgende Phasen erforderlich: Planung, Errichtung, Montage, Inbetriebsetzung, Abnahme und Instandhaltung.
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Zertifizierungsstelle von TÜV Hessen
Robert-Bosch-Straße 16
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Tel: 06151 600-331
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