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Welche Zielsetzung hat die Zertifizierung nach DEGEMED?
Das Zertifizierungsverfahren nach DEGEMED basiert auf der DIN EN ISO 9001:2015 und der Vereinbarungen zum internen Qualitätsmanagement. Das Zertifizierungsverfahren nach DEGEMED ist gemäß Vereinbarung § 37 Abs. 3 SGB IX von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) anerkannt. Im Mittelpunkt der DEGEMED-Zertifizierung steht die Bewertung der gesamten Rehabilitationseinrichtung. Ziel ist die Betrachtung und Bewertung der funktionalen Vernetzung der allgemeiner und klinikspezifischer Qualitätsmanagement-Anforderungen. Damit wird eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung in Ihrer
Einrichtung und transparente Darstellung der Leistungen erreicht.
An wen richtet sich die Zertifizierung?
Das Zertifizierungsverfahren der DEGEMED eignet sich für alle stationär und/oder ambulant tätigen Rehabilitationseinrichtungen.
Zertifizierungsverfahren im Detail:
Das Zertifizierungs-Verfahren besteht aus einer Dokumentenprüfung im Vorfeld und nachfolgendem Audit vor Ort in der Einrichtung. Die Zertifizierung unterteilt sich dabei in folgende Schritte:
- Angebotserstellung (Anzahl der Audittage abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter)
- Terminfestlegung
- Stufe 1 Audit (Dokumentenprüfung)
- Abstimmung Auditplan
- Stufe 2 Audit (Begehung der Einrichtung)
- Auditbericht
- Zertifikat
Wie lange ist die Zertifizierung gültig?
Nach erfolgreichem Zertifizierungs-Verfahren wird das Zertifikat nach DEGEMED 6.0 verliehen, welches drei Jahre gültig ist und in Form jährlicher Überwachungsaudits bestätigt werden muss. Nach drei Jahren erfolgt eine Re-Zertifizierung zur Verlängerung des Zertifikats für weitere drei Jahre.
Es unterliegt somit dem gleichen Turnus wie das Zertifizierungsverfahren gemäß der Qualitätsmanagement-Norm DIN EN ISO 9001:2015 und lässt sich somit hervorragend gemeinsam auditieren.
Welche Vorteile hat Zertifizierung nach DEGEMED 6.0?
- Schärfung des Profils Ihrer Einrichtung
- Motivation des Teams bei der Umsetzung von Qualitätsmanagement-Initiativen
- Aufdecken von Optimierungspotential durch unsere erfahrenen Experten
- Transparenter Nachweis über die Versorgungsqualität schafft Vertrauen bei Patienten, Kostenträgern und Planungsbehörden
- Nachweis, dass die Einrichtung die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für stationäre Einrichtungen nach § 37 SGB IX erfüllt
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Dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf:
Zertifizierungsstelle von TÜV Hessen
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