Welche Zielsetzung hat die Zertifizierung nach DEGEMED?

Das Zertifizierungsverfahren nach DEGEMED basiert auf der DIN EN ISO 9001:2015 und der Vereinbarungen zum internen Qualitätsmanagement. Das Zertifizierungsverfahren nach DEGEMED ist gemäß Vereinbarung § 37 Abs. 3 SGB IX von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) anerkannt. Im Mittelpunkt der DEGEMED-Zertifizierung steht die Bewertung der gesamten Rehabilitationseinrichtung. Ziel ist die Betrachtung und Bewertung der funktionalen Vernetzung der allgemeiner und klinikspezifischer Qualitätsmanagement-Anforderungen. Damit wird eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung in Ihrer

Einrichtung und transparente Darstellung der Leistungen erreicht.

 

An wen richtet sich die Zertifizierung?

Das Zertifizierungsverfahren der DEGEMED eignet sich für alle stationär und/oder ambulant tätigen Rehabilitationseinrichtungen.

 

Zertifizierungsverfahren im Detail:

Das Zertifizierungs-Verfahren besteht aus einer Dokumentenprüfung im Vorfeld und nachfolgendem Audit vor Ort in der Einrichtung. Die Zertifizierung unterteilt sich dabei in folgende Schritte:

  1. Angebotserstellung (Anzahl der Audittage abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter)
  2. Terminfestlegung
  3. Stufe 1 Audit (Dokumentenprüfung)
  4. Abstimmung Auditplan
  5. Stufe 2 Audit (Begehung der Einrichtung)
  6. Auditbericht
  7. Zertifikat

 

Wie lange ist die Zertifizierung gültig?

Nach erfolgreichem Zertifizierungs-Verfahren wird das Zertifikat nach DEGEMED 6.0 verliehen, welches drei Jahre gültig ist und in Form jährlicher Überwachungsaudits bestätigt werden muss. Nach drei Jahren erfolgt eine Re-Zertifizierung zur Verlängerung des Zertifikats für weitere drei Jahre.

Es unterliegt somit dem gleichen Turnus wie das Zertifizierungsverfahren gemäß der Qualitätsmanagement-Norm DIN EN ISO 9001:2015 und lässt sich somit hervorragend gemeinsam auditieren.

 

Welche Vorteile hat Zertifizierung nach DEGEMED 6.0?

  • Schärfung des Profils Ihrer Einrichtung
  • Motivation des Teams bei der Umsetzung von Qualitätsmanagement-Initiativen
  • Aufdecken von Optimierungspotential durch unsere erfahrenen Experten
  • Transparenter Nachweis über die Versorgungsqualität schafft Vertrauen bei Patienten, Kostenträgern und Planungsbehörden
  • Nachweis, dass die Einrichtung die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für stationäre Einrichtungen nach § 37 SGB IX erfüllt

 

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Dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf:

Zertifizierungsstelle von TÜV Hessen

Robert-Bosch-Straße 16
64293 Darmstadt
Tel: 06151 600-331
Fax: 06151 600-336
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Letzte Änderung: 16.11.2023